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V13/79•Verfassungsgerichtshof V13/79
V13/79Verfassungsgericht03.12.1980
VfGH / Individualantrag, Straßenpolizei, Fahrverbot, Auslegung Verfassungs-, Kompetenz Bund - Länder Straßenpolizei, Kompetenz Bund - Länder Kraftfahrwesen, VfGH / Kosten
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 8. Feber 1979, Z VerkR 2184-1978, betreffend "Fahrverbot für Tankfahrzeuge" auf der Freileitenstraße im Stadtgebiet von Vöcklabruck im Bereich zwischen der Gerichtsbergstraße und dem Weinbergerweg mit dem Zusatz "gilt nur für Fahrzeuge, die Flüssiggas befördern" wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Oö. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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