Verfassungsgerichtshof V13/79

V13/79Verfassungsgericht03.12.1980

Regest

VfGH / Individualantrag, Straßenpolizei, Fahrverbot, Auslegung Verfassungs-, Kompetenz Bund - Länder Straßenpolizei, Kompetenz Bund - Länder Kraftfahrwesen, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V13/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1980

Spruch

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 8. Feber 1979, Z VerkR 2184-1978, betreffend "Fahrverbot für Tankfahrzeuge" auf der Freileitenstraße im Stadtgebiet von Vöcklabruck im Bereich zwischen der Gerichtsbergstraße und dem Weinbergerweg mit dem Zusatz "gilt nur für Fahrzeuge, die Flüssiggas befördern" wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Oö. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.

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