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B213/79•Verfassungsgerichtshof B213/79
B213/79Verfassungsgericht26.02.1981
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Straßenpolizei, Alkoholisierung, Atemluftprobe, Polizei, Bundespolizeibehörden
1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die von Organen der Bundespolizeidirektion Linz am 10. April 1979 gegen 4.30 Uhr in Haag an den Beschwerdeführer gerichtete Aufforderung, sich einer Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt zu unterziehen, richtet, zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß er von Organen der Bundespolizeidirektion Linz am 10. April 1979 gegen 4.30 Uhr mit seinem PKW mehrere hundert Meter außerhalb der Stadtgrenze von Linz in Haag angehalten und ihm sein Führerschein vorläufig abgenommen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
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