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B389/80; B390/80; B391/80; B392/80; G45/80; G46/80•Verfassungsgerichtshof B389/80; B390/80; B391/80; B392/80; G45/80; G46/80
B389/80; B390/80; B391/80; B392/80; G45/80; G46/80Verfassungsgericht05.03.1981
Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Vollzug Strafe, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse
1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Der Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des §5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1950 wird zurückgewiesen.
3. Der Antrag auf Aufhebung der Worte "oder ist dies mit Grund anzunehmen" im §53 Abs4 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 wird abgewiesen.
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