Verfassungsgerichtshof B389/80; B390/80; B391/80; B392/80; G45/80; G46/80

B389/80; B390/80; B391/80; B392/80; G45/80; G46/80Verfassungsgericht05.03.1981

Regest

Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Vollzug Strafe, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B389/80,B390/80,B391/80,B392/80,G45/80,G46/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1981

Spruch

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

2. Der Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des §5 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1950 wird zurückgewiesen.

3. Der Antrag auf Aufhebung der Worte "oder ist dies mit Grund anzunehmen" im §53 Abs4 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 wird abgewiesen.

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