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G87/80•Verfassungsgerichtshof G87/80
G87/80Verfassungsgericht14.03.1981
Gemeinderecht Zusammenlegung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Fristen, VfGH / Legitimation, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Präjudizialität
Im §4 Abs5 des Nö. Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, LGBl. 264, werden die im Einleitungssatz enthaltenen Worte "und Gerersdorf" sowie die Z2 als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1981 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Landeshauptmann von NÖ ist verpflichtet, diese Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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