Verfassungsgerichtshof G57/80; G1/81; G2/81

G57/80; G1/81; G2/81Verfassungsgericht16.03.1981

Regest

Arbeitsrecht, Abfertigung (Arbeitsrecht), Insolvenz-Ausfallsgeld, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Prüfungsgegenstand

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G57/80,G1/81,G2/81

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1981

Spruch

Im §1 Abs3 Z2 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes, BGBl. 324/1977, in der Fassung vor der Novelle BGBl. 580/1980, werden die Worte "auf Abfertigung oder" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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