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G57/80; G1/81; G2/81•Verfassungsgerichtshof G57/80; G1/81; G2/81
G57/80; G1/81; G2/81Verfassungsgericht16.03.1981
Arbeitsrecht, Abfertigung (Arbeitsrecht), Insolvenz-Ausfallsgeld, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, VfGH / Prüfungsgegenstand
Im §1 Abs3 Z2 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes, BGBl. 324/1977, in der Fassung vor der Novelle BGBl. 580/1980, werden die Worte "auf Abfertigung oder" als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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