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B243/80•Verfassungsgerichtshof B243/80
B243/80Verfassungsgericht11.06.1981
VfGH / Gegenstandslosigkeit, Beschlagnahme, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
1. Das Verfahren wird, soweit eine am 3. April 1980 in H. durchgeführte Beschlagnahme von Waren des Beschwerdeführers, nämlich von Handtaschen, Gürteln samt 4 Koffern, in denen die Gürtel verwahrt waren, von Geldbörsen und Brieftaschen, sowie von 2 Paketen mit verschiedenem Modeschmuck, in Beschwerde gezogen ist, eingestellt.
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