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B328/79•Verfassungsgerichtshof B328/79
B328/79Verfassungsgericht11.06.1981
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Beschlagnahme, Gewerberecht
Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß am 21. Juni 1979 ihr gehörige Waren, nämlich 57 Baukästen und 58 Wasserbälle, im Hauptbahnhof Leoben von Organen der Bundespolizeidirektion Leoben beschlagnahmt wurden und die Beschlagnahme dieser Gegenstände bis 22. Juni 1979 aufrechterhalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
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