Verfassungsgerichtshof B221/79

B221/79Verfassungsgericht12.06.1981

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- ung Zwangsgewalt, Festnehmung, Anhaltung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B221/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1981

Spruch

Die Beschwerdeführer sind dadurch, daß sie am 8. Mai 1979 um ca. 2.00 Uhr im Wachzimmer Salzburg-Maxglan von Organen der Bundespolizeidirektion Salzburg festgenommen, zum Bahnhofswachzimmer verbracht und dort in einer Arrestzelle bis 6.00 Uhr angehalten wurden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

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