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G47/79•Verfassungsgerichtshof G47/79
G47/79Verfassungsgericht06.10.1981
VfGH / Präjudizialität, Vergnügungssteuer, Legalitätsprinzip, Vertrag öffentlich-rechtlicher, Rechtsbegriffe unbestimmte
Der Antrag auf Aufhebung der Worte "oder Gruppen von Steuerpflichtigen" in §6 Abs7 des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1963, Anlage zur Kundmachung der Landesregierung vom 26. März 1963 über die Wiederverlautbarung des Vergnügungssteuergesetzes für Wien 1946, LGBl. 11/1963, wird zurückgewiesen.
Im übrigen wird dem Antrag keine Folge gegeben.
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