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B70/81•Verfassungsgerichtshof B70/81
B70/81Verfassungsgericht07.10.1981
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Fesselung
Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß er am 7. Jänner 1981 in der Zeit von etwa 15.30 bis 15.35 Uhr in Wien 2, Rustenschacherallee gegenüber dem Haus Nr. 38, von einem Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien mit Handschellen an einen Baum gefesselt wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit und in jenem, nicht einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.
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