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B184/80•Verfassungsgerichtshof B184/80
B184/80Verfassungsgericht07.10.1981
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Benehmen ungestümes
Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß sie am 15. März 1980 nachmittags in Laxenburg nächst dem Haus Leopold-Figl-Straße 5 festgenommen und sodann etwa eine Stunde lang im Gendarmeriepostenkommando Laxenburg angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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