Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V6/81•Verfassungsgerichtshof V6/81
V6/81Verfassungsgericht16.10.1981
Bescheidbegriff, Dienstrecht, Reisegebühren, Verordnung Kundmachung, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, RechtsV, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Verwerfungsumfang
Die Absätze 1 und 5 des §36 der Reisegebührenvorschrift 1967 für Bedienstete des Landes Tirol, Beschluß der Tir. Landesregierung vom 18. April 1967, versendet mit Rundschreiben vom 22. April 1967, Z Präs I-50/214, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Tir. Landesregierung ist verpflichtet, diese Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.