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V48/79•Verfassungsgerichtshof V48/79
V48/79Verfassungsgericht21.10.1981
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse
1. Der Antrag auf Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kartitsch vom 20. Dezember 1977 wird, soweit dieser nicht die Widmung des südlichen Teiles des Grundstückes 712/2 KG Kartitsch als Parkplatz zum Gegenstand hat, zurückgewiesen.
2. Der Antrag, den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Kartitsch vom 20. Dezember 1977 aufzuheben, wird, soweit er die Widmung des südöstlichen Teiles des Grundstückes 712/2 KG Kartitsch als Parkplatz zum Gegenstand hat, abgewiesen.
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