Verfassungsgerichtshof B452/78; G98/78

B452/78; G98/78Verfassungsgericht30.11.1981

Regest

Finanzverfahren, Nachsicht (von Abgabenschuldigkeiten)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B452/78,G98/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1981

Spruch

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. Hinsichtlich des Antrages, §149 Abs1 der Wr. Abgabenordnung, LGBl. für Wien 21/1962 idF 4/1974, insoweit als verfassungswidrig aufzuheben, als durch diese Gesetzesstelle "die Abgabe durch die Einreichung der Erklärung als festgesetzt gilt", wird das Verfahren eingestellt.

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