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G53/80•Verfassungsgerichtshof G53/80
G53/80Verfassungsgericht10.12.1981
Entschädigung
§29 des Entschädigungsgesetzes CSSR, BGBl. 452/1975, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1982 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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