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B502/80•Verfassungsgerichtshof B502/80
B502/80Verfassungsgericht26.02.1982
Fremdenpolizei, Schubhaft
Der Beschwerdeführer ist durch die am 23. September 1980 gegen 09,30 Uhr über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bregenz von einem Gendarmeriebeamten in Höchst vorgenommene Festnahme im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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