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G8/81•Verfassungsgerichtshof G8/81
G8/81Verfassungsgericht01.03.1982
VfGH / Präjudizialität, Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Finanzverfassung, Abgabenwesen, VfGH / Verwerfungsumfang
1. §8 Abs1 litc des Gesetzes vom 28. Dezember 1960 über den Sbg. Fremdenverkehrsförderungsfonds (Sbg. FremdenverkehrsförderungsfondsG 1960), LGBl. 11/1961, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1983 in Kraft.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Sbg. ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
2. §7 Abs1 des Sbg. FremdenverkehrsförderungsfondsG 1960 wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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