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V33/80; V34/80•Verfassungsgerichtshof V33/80; V34/80
V33/80; V34/80Verfassungsgericht11.03.1982
Verordnung Kundmachung, VfGH / Individualantrag, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
I. Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 16. Dezember 1978 über die Änderung des vereinfachten Flächenwidmungsplanes wird, soweit sie sich auf die Grundstücke Nr. 2262/8, 2262/9, 2262/10, 2262/13, 2262/14, 2264/60 und 2264/61, alle EZ 3148, sowie das Grundstück Nr. 2264/57, EZ 3082, sämtliche KG Illmitz, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Bgld. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
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