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V35/81•Verfassungsgerichtshof V35/81
V35/81Verfassungsgericht18.03.1982
Straßenverwaltung, Widmung (einer Straße)
Die "Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hüttenberg, mit der der St. Martiner Almweg, führend vom Stettner bis zur St. Martiner Almhütte, für öffentlich erklärt wird" (Beschluß des Gemeinderates der Marktgemeinde Hüttenberg vom 27. Oktober 1975) wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Ktn. Landesregierung ist verpflichtet, diese Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt für Ktn. kundzumachen.
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