Verfassungsgerichtshof V17/78

V17/78Verfassungsgericht18.03.1982

Regest

Straßenverwaltung, Widmung (einer Straße), VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V17/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1982

Spruch

1. Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ebental vom 31. März 1978, womit ein Teilstück der Johannesstraße in Ebental zum Verbindungsweg erklärt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

2. Die Ktn. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für Ktn. verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.