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V17/78•Verfassungsgerichtshof V17/78
V17/78Verfassungsgericht18.03.1982
Straßenverwaltung, Widmung (einer Straße), VfGH / Individualantrag
1. Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ebental vom 31. März 1978, womit ein Teilstück der Johannesstraße in Ebental zum Verbindungsweg erklärt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
2. Die Ktn. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt für Ktn. verpflichtet.
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