Verfassungsgerichtshof B188/82

B188/82Verfassungsgericht25.11.1982

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B188/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1982

Spruch

1. Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß ihm am 3. Feber 1982 von Organen der Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt ein Geldbetrag von S 1.440,- abgenommen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden;

2. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Anhaltung des Beschwerdeführers richtet, zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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