Verfassungsgerichtshof G74/82

G74/82Verfassungsgericht14.12.1982

Regest

Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Zivilprozeß, Ausländer, Sicherheitsleistung (für Prozeßkosten), Prozeßkosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G74/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1982

Spruch

Der zweite Satz im §57 Abs3 der Zivilprozeßordnung, RGBl. Nr. 113/1895, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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