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B220/81•Verfassungsgerichtshof B220/81
B220/81Verfassungsgericht17.12.1982
Einkommensteuer, Belastung außergewöhnliche, VfGH / Anlaßfall
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit mit ihm Einkommensteuer für die Jahre 1977 bis 1979 vorgeschrieben wird, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden. In diesem Umfang wird der Bescheid aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
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