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B507/79•Verfassungsgerichtshof B507/79
B507/79Verfassungsgericht26.02.1983
Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, Vorführung Strafantritt, Festnehmung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Der Beschwerdeführer ist durch seine Anhaltung im Polizeigefangenenhaus Wien in der Zeit vom 23. November 1979, 0.30 Uhr, bis 13. Dezember 1979 im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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