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B414/82•Verfassungsgerichtshof B414/82
B414/82Verfassungsgericht11.06.1983
Wasserrecht, Gewerberecht, Gewässerverunreinigung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
I. beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen
a) die Sofortmaßnahmen Punkt 1 - 3 laut Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 30. Juni 1982, 12-B-8272/3, und
b) die am "16. 7. 1982 abermals angedrohten gleichlautenden Sofortmaßnahmen" der Bezirkshauptmannschaft Baden richtet.
II. einstimmig gemäß Art144 B-VG zu Recht erkannt:
Der Beschwerdeführer ist durch den erfolgten Abtransport von 50 Fässern an die Entsorgungsbetriebe Wien am 30. Juni 1982 weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
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