Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V32/80•Verfassungsgerichtshof V32/80
V32/80Verfassungsgericht17.06.1983
Straßenpolizei, Fahrverbot, VfGH / Individualantrag
1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Sbg.-Umgebung vom 10. Juli 1980, Z III/85/15-80, mit der in Seekirchen am Wallersee 1) für einige Straßen ein Fahrverbot für Tankfahrzeuge (ausgenommen die Zustellung von Heizöl) verfügt und 2) auf der Bahnhofstraße im Bereich der Zufahrt zur Entladerampe der ÖBB das Einbiegen nach links und nach rechts verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Sbg. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
2. Die Aufhebung des Punktes 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 1983 in Kraft.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.