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B334/81•Verfassungsgerichtshof B334/81
B334/81Verfassungsgericht22.06.1983
Benehmen ungestümes, Festnehmung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß sie am 2. Juni 1981 um ca. 15.00 Uhr nachmittags in Lambach in der Bahnhofstraße nächst dem Hause Nr. 9 durch einen Beamten des Gendarmeriepostens Lambach festgenommen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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