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B535/82•Verfassungsgerichtshof B535/82
B535/82Verfassungsgericht24.06.1983
Verwaltungsgerichtshof, Wirkung aufschiebende, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VwGH), Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
Die Beschwerdeführerin ist am 13. Oktober 1982 in Wels, OÖ, dadurch, daß sie in der Zeit von kurz nach 12 Uhr 30 bis 17 Uhr 45 im dortigen Polizeigefangenenhaus in Verwaltungsstrafhaft belassen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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