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G28/83; G44/83•Verfassungsgerichtshof G28/83; G44/83
G28/83; G44/83Verfassungsgericht01.07.1983
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Finanzverfahren, Selbstbemessung (Finanzverfahren)
§153 Abs2 und 3 der Tir. Landesabgabenordnung, LGBl. 7/1963, idF vor Inkrafttreten der Nov. vom 22. Oktober 1980, LGBl. 2/1981, waren verfassungswidrig.
Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.
Der Landeshauptmann von Tirol ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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