Verfassungsgerichtshof G27/83

G27/83Verfassungsgericht01.07.1983

Regest

Finanzverfahren, Selbstbemessung (Finanzverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G27/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.07.1983

Spruch

§153 Abs2 und 3 der Stmk. Landesabgabenordnung, LGBl. 158/1963, in der Fassung vor Inkrafttreten der Nov. vom 1. Feber 1983, LGBl. 34/1983, waren verfassungswidrig.

Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.

Der Landeshauptmann von Stmk. ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.