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G27/83•Verfassungsgerichtshof G27/83
G27/83Verfassungsgericht01.07.1983
Finanzverfahren, Selbstbemessung (Finanzverfahren)
§153 Abs2 und 3 der Stmk. Landesabgabenordnung, LGBl. 158/1963, in der Fassung vor Inkrafttreten der Nov. vom 1. Feber 1983, LGBl. 34/1983, waren verfassungswidrig.
Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.
Der Landeshauptmann von Stmk. ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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