Verfassungsgerichtshof B7/81

B7/81Verfassungsgericht22.09.1983

Regest

Hausrecht, Hausdurchsuchung, Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B7/81

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1983

Spruch

Der Bf. ist dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 30. November 1980 in seiner Wohnung in 1160 Wien, P-Gasse Nr. 22 - 24/44, eine Hausdurchsuchung durchgeführt haben, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Hausrecht verletzt worden.

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