Verfassungsgerichtshof B326/80; G95/80

B326/80; G95/80Verfassungsgericht28.09.1983

Regest

Beschlagnahme, Presserecht, VfGH / Individualantrag, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B326/80,G95/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1983

Spruch

Der Bf. ist dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Graz am 25. Juni 1980 62 Exemplare des Druckwerkes "Teenage Sex" Nr. 13 im Zolleigenlager der Spedition K-P R am Hauptbahnhof in Graz beschlagnahmten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Antrag, §2 Abs2 und 3 des Zollgesetzes 1955 als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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