Verfassungsgerichtshof B574/78; B575/78

B574/78; B575/78Verfassungsgericht28.09.1983

Regest

Finanzstrafrecht, Wiederaufnahme, VfGH / Präjudizialität, Anwendbarkeit Gesetz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B574/78,B575/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1983

Spruch

I. Soweit sich die Beschwerde gegen den die Bestrafung wegen einer Finanzordnungswidrigkeit betreffenden Bescheid richtet, wird das Beschwerdeverfahren eingestellt.

Verfahrenskosten werden nicht zugesprochen.

II. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit sie sich gegen den die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens betreffenden Bescheid richtet.

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