Verfassungsgerichtshof B270/82; B271/82

B270/82; B271/82Verfassungsgericht04.10.1983

Regest

VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B270/82,B271/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1983

Spruch

Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung) ist schuldig, den Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 35640 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Der Antrag auf Haftentschädigung wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.