Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G25/82•Verfassungsgerichtshof G25/82
G25/82Verfassungsgericht06.10.1983
VfGH / Präjudizialität, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Baupolizei örtliche, Baurecht, Auslegung Verfassungs-, VfGH / Verwerfungsumfang
I. Der dem Wort "Ausnahme" folgende Artikel "der" und der Satzteil "§17 Abs5 und" in §51 des (Vbg.) Gesetzes über die Errichtung und Erhaltung von Bauwerken (Baugesetz - BauG), LGBl. Nr. 39/1972, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1984 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Vorarlberg ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
II. Im übrigen wird der Antrag abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.