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V18/82•Verfassungsgerichtshof V18/82
V18/82Verfassungsgericht12.10.1983
Verordnungserlassung, Straßenpolizei, Halte(Park-)Verbot, Anhörungsrecht (einer Interessenvertretung)
Die V des Magistrates der Stadt Wien vom 22. November 1978, Z MA 46-B 8-108/78/Kis/Kle, betreffend ein Halteverbot in Wien I., Schmerlingplatz, war gesetzwidrig.
Die Wr. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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