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G29/83•Verfassungsgerichtshof G29/83
G29/83Verfassungsgericht13.10.1983
Gemeinderecht Zusammenlegung, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Legitimation
§3 Abs15 Z3 des Nö. Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, Nö. LGBl. Nr. 264, war verfassungswidrig.
Der Landeshauptmann von NÖ ist verpflichtet, diese Feststellung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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