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B470/82•Verfassungsgerichtshof B470/82
B470/82Verfassungsgericht24.11.1983
Verwaltungsstrafrecht, Strafvollzug, Ersatzfreiheitsstrafe, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung
Der Bf. ist dadurch, daß er am 20. August 1982 um etwa 21 Uhr in I von Organen der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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