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B281/82•Verfassungsgerichtshof B281/82
B281/82Verfassungsgericht24.11.1983
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Verdunkelungsgefahr, Mißhandlung
Der Bf. ist am 8. April 1982 in G, Vbg., durch seine von Gendarmeriebeamten vorgenommene Festnehmung und anschließende Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit und durch seine gleichfalls von Gendarmeriebeamten vorgenommene Fesselung mit Handschellen im Verlauf der vorbezeichneten Anhaltung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, nicht einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.
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