Verfassungsgerichtshof B128/79

B128/79Verfassungsgericht24.11.1983

Regest

VfGH / Legitimation, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsmaßstab, Verwaltungsstrafrecht, Parteistellung, Person juristische

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B128/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1983

Spruch

I. Die von Ing. Ewald K erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH wird abgewiesen.

II. Die bf. Firma I Revisionsdienst für Blitzschutz- und Erdungsanlagen GesmbH ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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