Verfassungsgerichtshof B467/79; B468/79; B469/79; B470/79

B467/79; B468/79; B469/79; B470/79Verfassungsgericht25.11.1983

Regest

Finanzverfahren, Säumniszuschlag (Finanzverfahren), Auslegung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B467/79,B468/79,B469/79,B470/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1983

Spruch

1. Die Beschwerdeverfahren werden insoweit eingestellt, als die Beschwerden G G zuzurechnen sind.

2. Dr. F G ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerden werden insoweit abgewiesen.

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