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V23/80•Verfassungsgerichtshof V23/80
V23/80Verfassungsgericht30.11.1983
VfGH / Individualantrag, VfGH / Prüfungsumfang, Straßenverwaltung, Widmung (einer Straße)
Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 22. Mai 1980, Z 9802/79, mit der zur Aufschließung des Siedlungsgebietes zwischen dem privaten "Weingartenweg" und dem Schrottbauerweg, sowie der Heimanlage "Maria Josefinum" eine öffentliche Straße (Verbindungsweg) festgelegt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Ktn. Landesregierung ist verpflichtet, diese Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.
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