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G85/81; G61/83•Verfassungsgerichtshof G85/81; G61/83
G85/81; G61/83Verfassungsgericht12.12.1983
Veterinärwesen, Tierkörperverwertung, Rechtsüberleitung, Derogation, VfGH / Prüfungsgegenstand, VfGH / Präjudizialität, Auslegung, Rechtsbegriffe unbestimmte, Determinierungsgebot
1. a) Der Antrag der Stmk. Landesregierung wird zurückgewiesen, soweit mit ihm die Aufhebung des §1 Abs3 der Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Volksernährung vom 19. April 1919, StGBl Nr. 241, betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung), idF des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 660, über die Tragung der Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern, begehrt wird.
b) Das von Amts wegen eingeleitete Gesetzesprüfungsverfahren wird in diesem Umfang eingestellt.
2. a) Der §1 Abs2, der §3 und der §6 Abs1 und 3 dieser Vollzugsanweisung werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
b) In diesem Umfang wird der Antrag der Stmk. Landesregierung abgewiesen.
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