Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
G34/83•Verfassungsgerichtshof G34/83
G34/83Verfassungsgericht14.12.1983
VfGH / Präjudizialität, Auslegung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Finanzstrafrecht, Verfall, Verwaltungsstrafrecht
§17 Abs2 lita des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1958, BGBl. Nr. 129, betreffend das Finanzstrafrecht und das Finanzstrafverfahrensrecht (Finanzstrafgesetz - FinStrG), idF der Finanzstrafgesetznov. 1975, BGBl. Nr. 335, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1984 in Kraft.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.