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B392/79•Verfassungsgerichtshof B392/79
B392/79Verfassungsgericht16.12.1983
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Abtretung, Sozialversicherung, Überweisung (Sozialversicherung), Notare
1. Das Beschwerdeverfahren wird, soweit sich die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrages vom 7. November 1978 auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge für die Zeit der zweiten Beschäftigung (vom 1. September 1974 bis 30. November 1977) richtet, eingestellt.
2. Im übrigen ist der Bf. durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden. Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.
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