Verfassungsgerichtshof B226/78

B226/78Verfassungsgericht27.02.1984

Regest

Finanzverfahren, Säumniszuschlag Finanzverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B226/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1984

Spruch

1. Das Beschwerdeverfahren wird insoweit eingestellt, als die Beschwerde G G zuzurechnen ist.

2. Dr. F G ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

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