Verfassungsgerichtshof G33/83

G33/83Verfassungsgericht28.02.1984

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Verwerfungsumfang, Finanzverfahren, Behördenzuständigkeit, Auslegung, Instanzenzug, Abgaben Gemeinde-, Abgaben Landes-, Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Wirkungsbereich übertragener

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G33/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1984

Spruch

1. Im §21 Abs7 des Bgld. Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. 5/1967, idF der Nov. LGBl. 20/1979, werden die Worte "vom Bürgermeister nach Anhören mit dem Fremdenverkehrsausschuß" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Burgenland ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

2. Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.

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