Verfassungsgerichtshof G10/83

G10/83Verfassungsgericht06.03.1984

Regest

VfGH / Präjudizialität, Wiederaufnahme, Heeresdisziplinarrecht, Disziplinarrecht Heer, Militärdienst, Militärrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G10/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1984

Spruch

Im §61 Abs2 des Heeresdisziplinargesetzes, BGBl. 151/1956, werden die Worte "statt der Entlassung" als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich in Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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