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G10/83•Verfassungsgerichtshof G10/83
G10/83Verfassungsgericht06.03.1984
VfGH / Präjudizialität, Wiederaufnahme, Heeresdisziplinarrecht, Disziplinarrecht Heer, Militärdienst, Militärrecht
Im §61 Abs2 des Heeresdisziplinargesetzes, BGBl. 151/1956, werden die Worte "statt der Entlassung" als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich in Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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