Verfassungsgerichtshof A17/83

A17/83Verfassungsgericht07.06.1984

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Zurücknahme, Auslegung eines Antrages, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A17/83

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.06.1984

Spruch

Das Klagebegehren wird abgewiesen.

Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei Bund zu Handen der Finanzprokuratur die mit 956,80 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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