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B287/80•Verfassungsgerichtshof B287/80
B287/80Verfassungsgericht08.06.1984
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Mißhandlung, Waffengebrauch, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Abtretung
I. Die Beschwerde wird abgewiesen.
II. Der Antrag, die Beschwerde - soweit sie sich gegen die Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft richtet - an den VwGH abzutreten, wird gleichfalls abgewiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. durch den angefochtenen Verwaltungsakt in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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